Zum Thema rechtlicher Rahmen für Unternehmen möchte ich die Redaktion auf das am 18. Juni 08 vom Menschenrechtsrat verabschiedete Fakultativprotokoll zum internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kuturelle Rechte aufmerksam machen. Darin ist ein Beschwerdeverfahren auf UN Ebene vorgesehen, wenn fundamentale Rechte wie das Recht auf Nahrung verletzt werden. Staaten in denen sich Unternehmen reihenweise nicht an eine Mindestlohngesetzgebung halten oder die Lizenzen an internationale Konzerne vergeben, die in der Folge Lebensgrundlagen für tausende Menschen zunichte machen, können dann zur Verantwortung gezogen werden. Welches Gewicht extraterritoriale Staatenpflichten einnehmen werden ist noch unklar. Selbstverständlich wäre es notwendig, dass auch OECD Regierungen unter deren Nationalität int. Konzerne agieren zur Verantwortung gezogen werden können. Es die nationalen Regierungen, die nicht den geeigneten Rahmen für die Rechenschaftspflicht von Unternehmen schaffen und damit ihre menschenrechtlichen Pflichten verletzen.
Das Optional Protocoll muß nun noch von der UN Generalversammlung verabschiedet werden und liegt dann zur Ratifizierung auf. Damit es breit ratifiziert wird- auch von Österreich-, braucht es sicher den Druck der Zivilgesellschaft.
Nähere Infos unter http://www.opicescr-coalition.org/
oder http://www.escr-net.org/